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StartSoziales Leben im IslamDie Rechte der Eltern im Islam

Die Rechte der Eltern im Islam

Allah beschreibt im Koran, wie das Benehmen und Verhältnis zu den Eltern sein, sollte: „Und wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen – seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche (im Bauch) getragen, und seine Entwöhnung (Stillen) (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren -: Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu mir ist der Ausgang.“[1]

Der vorherige Vers aus dem Koran sagt aus, dass Dankbarkeit zuerst gegenüber Allah dann gegenüber den Eltern sein sollte. Allein aus dem Grund, dass die Mutter beim Gebären so viel Leid und Schmerz findet, sollte die Dankbarkeit bis zum Lebensende sein.

Wie genau die Verhaltensweise sein sollte, verraten uns folgende Verse aus dem Koran im Detail: „Wir haben dem Menschen anbefohlen, seine Eltern mit Güte zu behandeln.“[2]

Das Verhältnis sollte auf gutes Verhalten basieren. Um das gute Verhalten näher zu erläutern, ziehen wir einen weiteren Vers aus dem Koran heran: „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nur einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: „Pfui!“ und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: „Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.“[3] So können wir aus den Koranversen folgende gute Verhaltensweisen gegenüber den Eltern ableiten:

  1. Man sollte ihnen keine herabwürdigenden Worte sagen, insbesondere dann nicht, wenn sie ein hohes Alter erreicht haben.
  2. Ganz egal in welchem Alter sie sind, man solle keine Worte benutzen, die ihnen das Herz brechen könnten.
  3. Man sollte Kommunikationsweisen bevorzugen, die den Eltern gefallen würde.
  4. Man sollte den Eltern gegenüber Barmherzigkeit und Bescheidenheit zeigen.
  5. Man sollte ihnen im hohen Alter das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit geben.
  6. Man sollte sie in den Bittgebeten erwähnen.

Im Koran wird eine Reihe von Menschen erwähnt, die das Anrecht, auf das selbst erworbene Geld haben, das heißt man solle auf für diese Menschen von dem erworbenen Geld ausgeben. Unter diesen Menschen sind die Eltern an erster Stelle: „Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Was immer ihr an Gutem ausgebt, soll den Eltern, den nächsten Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges zukommen. Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allah darüber Bescheid.“[4]

Zuletzt ziehen wir ein Vers aus dem Koran heran, in dem die Eltern in das Bittgebet einbezogen werden: „Unser Herr, vergib mir und meinen Eltern und den Gläubigen an dem Tag, da die Abrechnung stattfinden wird.“[5]


[1] (aus dem Koran) Luqman, 14.

[2] (aus dem Koran) Anqabut, 8.

[3] (aus dem Koran) Isra, 23-24.

[4] (aus dem Koran) Baqara, 215.

[5] (aus dem Koran Ibrahim, 41.

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