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StartKritische FragenDas Verbotene Essen Und Trinken Im Islam

Das Verbotene Essen Und Trinken Im Islam

Im Laufe der Geschichte wurden sowohl aus religiöser als auch aus kultureller Sicht manche Ess- und Trinkgewohnheiten als verboten eingestuft. Alle Propheten, die zu jenen Jahrhunderten herabgesandt wurden, übermittelten ihren Völkern und ihrer Gesellschaft sowohl Glaubensinhalte als auch Gebote und Verbote, die das alltägliche Leben betrafen.

Nach dem islamischen Glauben hat Allah, die Art von Lebensmittel verboten, die dem Körper Schaden zufügen könnten. Er befahl hingegen, sauberes zu essen und dankbar dafür zu sein.[1] Im Koran sagt Allah in der Sura al-Baqara (168. Vers) folgendes: „O ihr Menschen! Esst von dem, was es auf der Erde gibt, als etwas Erlaubtem und Gutem, und folgt nicht den Fußstapfen Satans! Er ist euch ein deutlicher Feind.“ Dieser Vers zeigt uns, dass der Verzicht von verbotenem Essen und Trinken eine Prüfung darstellt und der Teufel dafür sorgen wird, dass man den unerlaubten Weg nimmt. Außerdem beschreibt den Vers mit den Worten „Erlaubtem und Gutem“, dass die Lebensmittel (nach einigen Meinungen) gentechnisch geschützt und gesund sein, sollte.

Im Koran wurden in vier Versen folgende Lebensmittel als verboten erklärt.[2] Die Lebensmittel aus den Versen sind folgende:

  • Verendetes (Tier, welches aus irgendwelchen Gründen, von alleine stirbt)
  • Blut
  • Schwein
  • Tiere, die nicht im Namen Gottes geschlachtet werden

Außerdem wurde der Alkohol- und Drogenkonsum durch diverse Koran- und prophetische Überlieferungen untersagt.[3] Der Prophet Muhammad (Friede und Segen auf ihn) sagte: „Jedes Mittel, das zu Trunkenheit führt, ist verboten.“[4] und „auch geringe Mengen sind nicht erlaubt“.[5] Mit diesen Worten beschreibt der Prophet Muhammad (Frieden und Segen auf ihn), dass unabhängig von der Menge und Art, jegliche Art von Alkohol- und Drogenkonsum verboten sind.

In Bezug auf die Meerestiere, spricht der Koran in der Sura Maida im 96. Vers, dass die Meeresjagd erlaubt sei. Der Prophet Muhammad (Frieden und Segen auf ihn) sagte: „Das Meer ist sauber und der Tote darin erlaubt.“ Hiermit sind die Meerestiere gemeint, die gefangen wurden.[6] Die Imame der vier Rechtsschulen bewerteten alle Arten von Fischen als erlaubt. In Bezug auf folgende Tiere gibt es Meinungsverschiedenheiten: Krokodil, Wasserschlange, Krebs, Frosch, Tintenfisch, Garnelen und Muscheln. Einige von den Lebensmitteln wurde als „schädlich“ eingestuft.[7]

Außerdem sind Lebensmitteln als Verboten eingestuft, die durch unerlaubte Wege gekauft worden sind (wie zum Beispiel Gelder, die nicht auf erlaubtem Wege verdient worden sind). Der Prophet Muhammad (Frieden und Segen auf ihn) sagte dazu: „Ein jener gehrt im Namen Gottes auf Reise. Seine Haare sind zerzaust und staubig. Er erhebt seine Hände und betet zu Gott: „Mein Herr! Mein Herr!“. Dabei gehen seine Gebete nicht in Erfüllung, weil er unerlaubtes isst und trinkt. Wie soll ein Bittgebet dieser Person in Erfüllung gehen.“[8] Wie man sowohl in den obigen Schilderungen als auch im Koran sieht, ist der Berecih der erlaubten Lebensmittel sehr breit. Während die erlaubten Lebensmittel unendlich sind, sind die verbotenen Lebensmittel im Gegensatz dazu mit einer Hand aufzuzählen. Die verbotenen Lebensmittel verbergen für den Menschen und für die Gesellschaft viele Vorteile und sorgen für den Frieden unter ihnen.


[1] (aus dem Koran) Baqara, 172.

[2] (aus dem Koran) Baqara, 173; Maida, 3; Anam, 145; Nahl, 115.

[3] (aus dem Koran) Maida, 90-91.

[4] Bukhari, „Adab“, 80; Muslim, „Asriba“, 67-75.

[5] Tirmidhi, „Asriba“, 3.

[6] Abu Dawud, „Taharah“, 41.

[7] Außer den Fischsorten wurden in der hanafitischen Rechtsschule keine der Meerestiere als erlaubt eingestuft. Nach der malikitschen und hanbalitischen Rechtsschule, sind prinzipiell alle Meerestiere erlaubt. Außer Raubtiere, wie das Krokodil, sind nicht erlaubt. Nach der schafiitischen Rechtsschule sind die Meerestiere Frosch, Krebs und Wasserschlange nicht zum Verzehren erlaubt, weil sie als schädlich gelten. Tintenfisch, Garnelen und Muscheln sind erlaubt. (Quelle hierzu: https://kurul.diyanet.gov.tr/Cevap-Ara/987/yengec–istakoz–karides–kalamar–midye–kurbaga-vs–gibi-deniz-urunleri-yenir-mi-?enc=QisAbR4bAkZg1HImMxXRn5PJ8DgFEAoa2xtNuyterRk%3d)

[8] Muslim, Zakat 65; Tirmidhi, Tafsirul Koran 3.

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